Mein Name ist Volker Backheuer. Ich stamme aus einer alteingesessenen Fahrlehrer-Familie. Mich zeichnet eine mehr als 25 jährige Erfahrung als Schulleiter und Fahrlehrer aus.
Bei uns findet garantiert jeder eine Klasse für sich! Wir bringen Dich schnell und zuverlässig auf den Weg zu Deinem Führerschein.
In der Übersicht unten findest Du erste Informationen zu den rechtlichen und formalen Voraussetzungen.
Aber welche Ausbildungsklasse ist überhaupt die richtige für Dich?
Damit Du die für Dich optimale Ausbildung genießt, nehmen wir uns die Zeit und beraten Dich ausführlich in einem unverbindlichen Beratungsgespräch. So bekommst Du ein unmittelbares Gefühl für das, was Dich erwartet.
Autofahren mit 15 Jahren! ( Führerscheinklasse AM )
Liebe Eltern,
sind Sie müde vom vielen Hin- und Herfahren Ihrer Kinder ?
Ich habe die Lösung !
In meiner Fahrschule unterrichte ich auch das Autofahren mit 15 Jahren.
Mit diesem schicken Stadtflitzer ( 45 km/h ) sind meine Schüler*innen schnell, sicher, mit Heizung/ Klimaanlage und reichlich Stauraum unterwegs.
Auch Geschwister können mitgenommen werden.
Verpassen Sie nicht den neuen Trend!
Die Führerscheinklasse AM erlaubt es, kleine und leichte Krafträder zu fahren.
Er wird deshalb auch als Roller- oder Mopedführerschein bezeichnet.
Er gilt für zweirädrige und dreirädrige Krafträder, aber auch für vierrädrige Leichtkraftfahrzeuge.
Zweirädrige Kleinkrafträder
mit Verbrennungsmotor: bbH max. 45 km/h, Hubraum max. 50 cm³
mit Elektromotor: Leistung max. 4 kW
Dreirädrige Kleinkrafträder
mit Fremdzündungsmotoren: bbH max. 45 km/h Hubraum max 50 cm³
mit Diesel-/Elektromotor: Leistung max. 4 kW
Vierrädrige Leicht-Kfz nur bis Leermasse max 350 kg
mit Fremzündungsmotoren: bbH max. 45 km/h Hubraum max. 50 cm³
mit Diesel/Elektromotor: Leistung max. 4 kW
Mindestalter: 15 Jahre
Einschluss: Keine
Krafträder mit max. 125 cm³ Hubraum und max. 11 kW Motorleistung, Verhältnis Leistung/Gewicht max. 0,1 kW/kg
Dreirädrige Kleinkrafträder mit symmetrisch angeordneten Rädern und über 50 cm³ Hubraum (bei Verbrennungsmotoren) oder bbH über 45 km/h und mit einer Leistung von bis zu 15 kW
Geschwindigkeitsbeschränkung 80 km/h für Fahrer unter 18 Jahren entfällt
Mindesalter: 16 Jahre
Einschluss: AM
Krafträder mit max. 35 kW Motorleistung und max. 0,2 kW/kg Verhältnis Leistung/Gewicht
Bei zweijährigem Vorbesitz der Klasse "A1" nur praktische, aber keine theoretische Prüfung erforderlich.
Mindestalter: 18 Jahre
Einschluss: AM, A1
Krafträder mit über 50 cm³ Hubraum oder bbH über 45 km/h
Dreirädrige Kraftfahrzeuge mit über 15 kW Leistung
Dreirädrige Kraftfahrzeuge mit Symmetrisch angeordneten Rädern mit über 50 cm³ Hubraum (bei Verbrennungsmotoren) oder bbH über 45 km/h und über 15 kW Leistung
Bei zweijährigem Vorbesitz der Klasse "A2" nur praktische, aber keine theoretische Prüfung erforderlich.
Mindestalter:
20 Jahre bei Aufstieg von "A2" auf "A"
21 Jahre für Trikes
24 Jahre für Krafträder beim Direkterwerb
Einschluss: AM, A1, A2
Kfz - ausgenommen Kfz der Klassen AM, A1, A2 und A mit max. 3.500 kg Gesamtmasse und max 8 Personen außer dem Fahrer ausgelegt und gebaut sind.
Anhängerregelung, Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 750 kg oder mit Anhänger über 750 kg zulässiger Gesamtmasse, sofern 3.500 kg zulässige Gesamtmasse der Kombination nicht überschritten wird.
Mindestalter: 18 Jahre, 17 Jahre beim Begleiteten Fahren (BF17)
Einschluss: AM, L
Voraussetzung:
Du bist mindestens 25 Jahre alt und hast seit 5 Jahren einen Klasse B Führerschein.
Ausbildungsumfang:
4 Theorieunterrichte ( je 90 Minuten ) der Klasse A und 5 x 90 Minuten Fahrausbildung.
Zum 01.04.2021 wurde die neue Schlüsselzahl 197 für den Autoführerschein eingeführt.
Bis 31.03.2021 war es so, dass wenn die Ausbildung und Pürfung für die Fahrerlaubnis der Klasse B auf einem Fahrzeug mit Automatikgetriebe abgelegt wurde, auch nur solche Fahrzeuge gefahren werden durften. Fahrzeuge mit Schaltgetriebe waren also tabu. Die Beschränkung der Fahrerlaubnis auf Automatikfahrzeuge ist im Führerschein an der eingetragenen Schlüsselzahl 78 zu erkennen.
Ab dem 01.04.2021 ist es möglich die Ausbildung und Prüfung auf einem Automatikfahrzeug zu absolvieren, sodass danach auch Fahrzeuge mit und ohne Schaltung gefahren werden dürfen. Voraussetzung hierfür ist jedoch, dass in der Ausbildung mindestens 10 Fahrstunden auf einem Fahrzeug mit Schaltgetriebe absolviert wurden. Anschliessend werden die geforderten Fähigkeiten in einer 15-mintügen Testfahrt mit dem Fahrlehrer überprüft. Bei erfolgreicher Testfahrt wird eine Teilnahmebescheinigung ausgehändigt und die Schlüsselzahl 197 in den Führerschein eingetragen.
Gibt es irgendwelche Nachteile?
Ja. Solltest du später auf eine höhere Fahrerlaubnis der Klasse BE, C-Klassen oder D-Klassen aufsteigen wollen, so muss diese Ausbildung und Prüfung auf einem Schaltfahrzeug abgelegt werden. Geschieht dies nicht, erfolgt für diese Klassen ebenfalls der Automatikeintrag.
Wie verhält es sich im Ausland?
Da es sich um eine nationale Schlüsselzahl handelt, findet diese keinerlei Beachtung im Ausland. Es dürfen hier also sowohl Schalter als auch Automatikfahrzeuge gefahren werden.
Wird der Führerschein dadurch teurer?
Nein, da die 10 „zusätzlichen“ Fahrstunden in die Ausbildung integriert werden entsteht hier kein Mehraufwand.
Die Klasse B197 kann auch mit dem Begleiteten Fahren kombiniert werden.
Kfz der Klasse B mit Anhänger mit zG des Anhängers über 750 kg, zG der Fahrzeugkombinatiion über 3.500 kg, aber max. 4.250 kg.
Wird durch Zuteilung der Schlüsselzahl 96 erteilt. Keine Prüfung, aber besondere Schulung erforderlich.
Vorbesitz: B
Mindestalter: 18 Jahre, 17 Jahre beim Begleiteten Fahren (BF17)
Einschluss: keine
Kfz der Klasse B mit Anhänger oder Sattelanhänger mit zG des Anhängers über 750 kg, aber max 3.500 kg.
Keine Theorieprüfung erforderlich, praktische Prüfung muss sein!
Vorbesitz: B
Mindestalter: 18 Jahre, 17 Jahre beim Begleiteten Fahren (BF17)
Einschluss: keine
Zugmaschinen für land- und forstwirt- schaftliche Zwecke, bbH max 40 km/h, mit Anhängern darf max. 25 km/h gefahren werden.
Selbstfahrende Arbeitsmaschinen, selbstfahrende Futtermischwagen, Stapler und andere Flurförderfahrzeuge mit bbH max. 25 km/h, auch mit Anhänger.
Mindestalter: 16 Jahre
Zugmaschinen für land- oder forst- wirtschaftliche Zwecke, bbH max. 60 km/h, für Fahrer unter 18 Jahren gilt bbH max 40 km/h, auch mit Anhänger.
Mindestalter: 16 Jahre
Einschluss: AM, L
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Lübbecker Straße 123
32584 Löhne
Unterrichtszeiten
Donnerstag 19:30 - 21:00 Uhr
Halsterner Str. 1
32549 Bad Oeynhausen
Unterrichtszeiten
Dienstag 19:30 - 21:00 Uhr
Goethestraße 2
32584 Löhne
Unterrichtszeiten
Mittwoch 19:30 - 21:00 Uhr